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Willkommen
bei Advant Medien
Wir bieten Ihren Ideen die richtigen
Speichermedien. Ob CD-, oder DVD-Pressung. Wir sind seit über 12
Jahren Ihr Partner für qualitativ höchstwertige Ton- und Datenträgerpressung.
Wir produzieren in Deutschland auf modernsten Maschinen und bieten
neben den gängigen Standardprodukten auch alle denkbaren Sonderfertigungen
an. Das alles natürlich auch im Express-Service.
Sie haben Fragen. Bitte melden Sie sich bei uns. Ihr Christian Huber
info@advant.de
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Advant Medien
Die AGBs als PDF. Download>>
Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Advant Medien sind wesentlicher
Bestandteil aller Angebote, Auftragsabschlüsse und Produktionen.
Ausnahmen davon müssen schriftlich vereinbart werden. Von diesen
allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Einkaufsbedingungen
von Kunden sind unwirksam.
Verkaufsbedingungen
Sofern nicht anderes vereinbart, gelten alle Preise in Angeboten
und Preislisten netto ohne jeden Nachlass. Der Abzug eines Skonto
bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Es gelten jeweils
die Preise des letzten Angebotes seitens Advant Medien.
Auftrag und Auftragsbestätigung
Alle Aufträge an Advant Medien haben schriftlich zu erfolgen und
gelten nach schriftlicher Bestätigung durch Advant Medien als angenommen.
Advant Medien lehnt Produktionen mit fremdenfeindlichem oder Gewalt
verherrlichenden Inhalten grundsätzlich ab. Wurde ein dem entsprechender
Auftrag ohne Kenntnis dieser Inhalte angenommen, ist Advant Medien
jederzeit berechtigt von den zugesicherten Leistungen zurückzutreten,
ohne dass der Besteller Ansprüche gegen Advant Medien geltend machen
kann.
Unterlagen
Der Kunde hat Advant Medien sein Produktionsmaterial zur Verfügung
zu stellen, einschließlich aller Mastermedien und Vorlagen für
die Drucksachen. Vom Kunden geliefertes Druckmaterial kann nur
verwendet werden, wenn es den Spezifikationen von Advant Medien
entspricht. Wir haften nicht für Fehler, die auf Grund von fehlerhaftem
Ausgangsmaterial entstanden sind.
Der Kunde hat die für die Vervielfältigung vorgesehenen Datenträger
und Druckdaten eingehend zu überprüfen und sicherzustellen, dass
besagte Master ohne jegliche qualitative oder technische Beeinträchtigung
bei Advant Medien eingehen.
Nach 2 Jahren werden die Mastermedien (CD-R, U-Matic
usw.) entweder verschrottet oder auf ausdrücklichen Wunsch auf Kosten
des Kunden retourniert. Dieselbe Vorgangsweise findet bei Daten oder
Filmen (Artwork- und Labelfilme) Anwendung, die nicht innerhalb von
2 Jahren wiederbestellt werden.
Die vom Kunden bezahlten Kosten für Master- und Stamper-Produktion
beinhalten nur die von Advant Medien erbrachten Leistungen, während
die Master und Stamper selbst Eigentum von Advant Medien bleiben.
Auf Verlangen des Kunden werden diese nach Fertigstellung der Produktion
vernichtet. Im Falle der Vernichtung gilt eine Nachbestellung als
Neubestellung mit allen damit verbundenen Kosten.
Der Kunde leistet Gewähr, dass Advant Medien nur Duplikate von
Masters und Druckdaten für die Herstellung der Datenträger und des
Druckmaterials erhält. Falls Advant Medien für Verlust oder Beschädigung
von solchem Material haftbar ist, dann ist diese Haftung beschränkt
auf den Materialwert. Die neuerlichen Herstellungskosten oder darüber
hinausgehende Schäden werden nicht ersetzt.
Mengen- und Fertigungstoleranzen
Aus technischen Gründen können die gelieferten Mengen um +/- 5 %
von der bestellten Menge abweichen. Die Rechnungen werden nach
den tatsächlich gelieferten Mengen ausgestellt. Abweichungen von
dieser Vereinbarung müssen vor Auftragserteilung schriftlich vereinbart
werden. Geringe, technisch bedingte Abweichungen der Endprodukte
von den grafischen Vorlagen und Mastermedien sind unvermeidbar
und stellen keinen Mangel dar.
Lieferzeit
Die angegebenen Lieferzeiten sind Sollzeiten, die eintreten wenn
der Produktionsablauf planmäßig verläuft. In der fragilen Prozesskette
zwischen Auftragseingang und letztendlicher Auslieferung liegen
viele Prozesse auf deren Ablauf Advant Medien keinen direkten Einfluss
nehmen kann.
Lieferzeiten und Lieferdaten sind grundsätzlich unverbindliche Angaben.
Advant Medien ist berechtigt, Teillieferungen und Vorauslieferungen
durchzuführen.
Folgen verspäteter oder abgelehnter Leistung
Auch nach Annahme eines Auftrages ist Advant Medien berechtigt, die
Leistung und Lieferung zu verweigern, wenn auf Grund von Umständen,
die auch nach Abschluss des Geschäftes bekannt werden oder auftreten,
die Befürchtung besteht, dass der Kunde seinen Verpflichtungen
nicht voll, oder zeitgerecht nachkommen wird oder wenn durch den
Inhalt der an Advant Medien zur Vervielfältigung gegebenen Filme,
Ton-, Daten- oder sonstiger Software-Aufnahmen Gesetze oder moralische
Grundsätze verletzt werden. In gleicher Weise ist Advant Medien
berechtigt, die Annahme des Auftrages bzw. die Lieferung zu verweigern,
wenn nicht zweifelsfrei geklärt ist, dass der Kunde alle Rechte
der Vervielfältigung der betreffenden Aufnahmen besitzt.
Lieferung an Dritte
Wenn der Kunde wünscht, dass eine von ihm erteilte Bestellung oder
eine Teillieferung an einen Dritten zu liefern und zu fakturieren
ist, dann bleibt der Kunde dennoch gegenüber Advant Medien haftbar.
Der Kunde bleibt in diesem Falle zur Zahlung der bestellten Ware
verpflichtet, sollte der Dritte trotz außergerichtlicher Mahnung
nicht bezahlen. Advant Medien ist berechtigt, die dadurch entstehenden
Mehrkosten für Verpackung und Transport zu berechnen.
Mängelhaftungsgarantie
Im Falle einer Reklamation hat der Kunde die abgelehnte Ware entsprechend
zu lagern und sie zur Verfügung von Advant Medien zu halten, bis
die Reklamation beigelegt ist.
Advant Medien ist berechtigt, sich von Ansprüchen auf angemessene
Preisminderung durch Ausbesserung mangelhafter Ware und/oder durch
Lieferung fehlender Ware in einer für den Kunden akzeptablen Weise
zu befreien. Mängel an einem Teil einer Lieferung berechtigen nicht
zur Ablehnung der gesamten Lieferung.
Die Haftung für andere als Fabrikations- oder Materialfehler ist
ausgeschlossen. Advant Medien haftet bei gelieferten Produkten und
Leistungen nur genau für die Eigenschaften, die in der Auftragsbestätigung
zugesagt wurden. Advant Medien garantiert für keine darüber hinausgehenden
Eigenschaften, Merkmale oder Qualitäten, oder die Eignung des Produktes
für bestimmte Verwendung, selbst wenn dies aufgrund der Ausführung
vermutet werden könnte. Im Gewährleistungsfall leistet Advant Medien
nach eigener Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Advant
Medien haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind. Insbesondere haftet Advant Medien nicht für entgangenen
Gewinn, jegliche Mangelfolgeschäden oder sonstige Vermögensschäden
des Bestellers.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann
nicht, wenn es zu einer Verletzung von Gesundheit, Körper oder Leben
des Bestellers kommt, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
unsererseits beruht.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferte Ware bleibt Eigentum von Advant Medien, bis
alle Ansprüche von Advant Medien aus ihrem Verhältnis zum Kunden
voll beglichen sind.
Erfüllungsort und Ort des Gefahrenübergangs
Erfüllungsort und Ort des Gefahrenübergangs für alle Lieferungen
ist Advant Medien, Infanteristr. 19 / Haus 1, 80797 München , oder
ein von Advant Medien beauftragter Zulieferer, ein Vertriebs- oder
Auslieferungslager. Der Gefahrenübergang erfolgt an den Kunden
zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Frachtführer. Dies gilt
auch für Teillieferungen.
Soweit hier nichts anderes bestimmt ist, werden Versand und Versandart
ausschließlich von Advant Medien bestimmt. Advant Medien veranlasst
den Transport und trägt die Transportkosten an eine Lieferadresse
innerhalb Deutschlands, sofern nicht anders vereinbart. Kosten für
spezielle Verpackung, Mehrkosten für Einzellieferungen, besondere
Frachtkosten usw. gehen ausschließlich auf Rechnung des Kunden. Der
Kunde hat sämtliche Zollgebühren, Umsatzsteuern, Grenzkosten usw.
zu zahlen, auch wenn der Transportauftrag von Advant Medien erteilt
wurde.
Im Falle von Lieferverzug, der durch vom Kunden zu verantwortende
Umstände verursacht wurde, gehen alle Gefahren einschl. der Gefahr
des Unfallschadens (plötzlich eintretenden Schadens) zu dem Zeitpunkt
an den Kunden über, an dem seitens Advant Medien gemeldet wird, dass
die Ware dem Versand übergeben wurde. Bei Verzug infolge von Umständen,
die vom Kunden zu verantworten sind, werden dem Kunden Lagerkosten
von 5% des Brutto-Fakturenwertes, mindestens jedoch Euro 50,- pro
Monat berechnet
.
Rechnungen und Zahlungskonditionen
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen.
Sie wird in der gesetzlich festgelegten Höhe am Tag der Rechnungsstellung
in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Alle Zahlungen haben
bar, spesenfrei und ohne jeden Abzug zu erfolgen. Die Erhebung von
Gegenforderungen durch Aufrechnung oder Ausübung von Rückbehaltsrechten
seitens des Kunden ist ausgeschlossen, sofern dieser Ausschluss gesetzlich
zulässig ist.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gilt der Kunde als in Verzug,
ohne dass es hiezu einer besonderen Mitteilung von Advant Medien
bedarf. Advant Medien hat in diesem Fall das Recht, alle gewährten
Zahlungsfristen zu stornieren und sofortige Zahlung zu verlangen.
Bei allen Vereinbarungen über Ratenzahlungen stellt die Nichtzahlung
einer Rate einen Verzug seitens des Käufers dar.
Bei Zahlungsverzug hat der Kunde von den fälligen unbezahlten Beträgen
Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu bezahlen.
Alle außergerichtlichen Mahnungs- und Inkassospesen, einschl. der
Kosten von Rechtsberatern und Inkassobüros sind vom Kunden zu bezahlen.
Schecks und Wechsel werden nur über spezielle Vereinbarungen angenommen,
und das nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlungs Statt. Schecks
und Wechsel gelten als Zahlung erst nach Einlösung mit Wert an dem
Datum der Gutschrift durch die Bank an Advant Medien. Advant Medien
ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine angebotene Zahlung mit
Scheck oder Wechsel abzulehnen.
Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Vertragsverletzung seitens
Advant Medien, z.B. wegen Nichterfüllung oder wegen Säumnis sind
ausgeschlossen, solange der Kunde nicht nachweist, dass der Schaden
durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Advant Medien verursacht
wurde.
Mechanische Vervielfältigungsrechte, Urheberrechte und sonstige
Rechte
Der Kunde erklärt, alle Vervielfältigungs-Rechte zu besitzen, einschließlich
des Rechtes der mechanischen Vervielfältigung, des Rechtes zur Nutzung
bestimmter Film- und Tonaufnahmen, Daten oder sonstiger Software,
usw. Er leistet Gewähr, dass alle Copyright-Gebühren und sonstige
zu entrichtende Gebühren an den Inhaber der Rechte oder an die zuständigen
Inhaber-Vertretungsorganisationen bezahlt werden, und dass diesbezüglich
an Advant Medien keinerlei Ansprüche gestellt werden. Der Kunde hat
Advant Medien von jeglichen Ansprüchen frei zu stellen, insbesondere
Ansprüche Dritter, einschl. auch Ansprüche von Urheberrechts- oder
sonstigen Organisationen sowie im Hinblick auf die Kosten aus Rechts-
bzw. Gerichtsverfahren für behauptete oder tatsächliche Verletzung
solcher Rechte. Diese Freistellung bzw. dieser Schadenersatz umfasst
auch die eventuell von Advant Medien eingegangenen Produktionskosten.
Der Kunde erklärt sich einverstanden mit der Weitergabe durch Advant
Medien von Informationen über einzelne Bestellungen an Urheberrechts
Verwertungsfirmen und sonstige mit dem Schutz von Urheberrechten
jeder Art befassten Organisationen, soweit diese Informationen von
diesen Firmen benötigt werden zur Sicherstellung einer entsprechenden
Lizenzregelung bzw. zur Kontrolle der Wahrung von Urheberrechten.
Sonstiges
Für alle Angebote und Verkaufsabschlüsse, wie auch für die gegenständlichen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt deutsches Recht. Gerichtsstand
ist München. Zusatzvereinbarungen, Mitteilungen und Reklamationen
bedürfen der Schriftform.
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