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GEMA Info

Songs auf Tonträger
Wie bei Live-Aufführung ist auch bei der Vervielfältigung von Tonträgern eine GEMA-Meldung unumgänglich, unabhängig davon, ob die Songs GEMA-pflichtig sind oder nicht. Diese Meldung entspricht nicht der Anmeldung einzelner Titel und hat auch nicht zwangsläufig zur Folge, dass Lizenzen fällig werden.

Jeder hergestellte Tonträger muss bei der GEMA gemeldet werden.
Diese Meldung entspricht nicht der Mitgliedschaft eines Urhebers bei der GEMA. Die GEMA prüft lediglich, ob auf der hergestellten CD GEMA-pflichtiges Material enthalten ist. Darunter versteht man Titel oder Werke eines Komponisten, der Mitglied bei der GEMA ist. Ist das der Fall, stellt die GEMA eine Rechnung an den Auftraggeber der CD-Produktion. Dabei ist es für die GEMA irrelevant, ob der Hersteller auch gleichzeitig der Urheber ist. Wenn Sie als Mitglied Ihre eigenen CDs pressen lassen, müssen Sie die Lizenzgebühren zuerst auch selbst bezahlen. Sie bekommen die Zahlung aber später wieder erstattet, da sie nicht nur Auftraggeber der Produktion, sondern gleichzeitig auch der Urheber des Materials sind. Wird hingegen nur GEMA-freies Material auf dem Tonträger vervielfältigt, müssen Sie für diese Produktion keine GEMA-Lizenzen bezahlen

Meldung Ihrer CD-Produktion bei der GEMA
In Verbindung mit der GEMA-Meldung einer CD sind zwei ungenaue und oft falsch interpretierte Formulierungen im Umlauf.

1. Die Mindestvergütung
Bei der Mindestvergütung handelt es sich nicht um eine Pauschale, die für jede hergestellte CD bezahlt werden muss. Tonträger, die keine GEMA-pflichtigen Songs enthalten, sind selbstverständlich lizenzfrei. Wenn Sie Ihre CD mit selbst komponierten Liedern pressen lassen und kein GEMA-Mitglied sind, müssen sie keine GEMA-Lizenzen und auch keine Mindestvergütung für diese Produktion bezahlen.

Die Mindestvergütung bezieht sich auf CD-Produktionen, die GEMA-pflichtiges Material enthalten. Dann beschreibt sie den Lizenzsatz, der für die CD mindestens bezahlt werden muss. Das gilt auch für Promoexemplare, die verschenkt werden. Wird eine CD verkauft, gilt die Mindestvergütung nicht mehr, da sich die Lizenz dann nach dem Verkaufspreis richtet.

2. Die Freistellung
Freistellung bedeutet nicht, dass die GEMA Sie von der Zahlung von Lizenzen freistellt. Eine Freistellung ist nur für das Presswerk relevant. Mit der Freistellung teilt die GEMA dem Presswerk mit, dass die Lizenzfrage der CD geklärt ist, da eine GEMA-Meldung für den jeweiligen Tonträger vorliegt. Solange die Freistellung beim Presswerk nicht eingeht, werden die CDs nicht ausgeliefert.

Bitte beachten Sie:
Für jede CD- oder DVD-Produktion benötigen wir eine Auslieferungsgenehmigung von der GEMA. Ohne diese Genehmigung dürfen wir Ihre Produktion nicht ausliefern. Alle dazu nötigen Downloads für die Formulare und Informationen finden Sie hier>>

Kontakt bei weiterführenden Fragen:

GEMA München
Rosenheimer Str. 11
81667 München
Tel: 089.4800300
Fax: 089.48003240
E-Mail: gema@gema.de
Internet: www.gema.de

 

   

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