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GEMA Info
Songs auf Tonträger
Wie bei Live-Aufführung ist auch
bei der Vervielfältigung von Tonträgern eine GEMA-Meldung unumgänglich,
unabhängig davon, ob die Songs GEMA-pflichtig sind oder nicht. Diese
Meldung entspricht nicht der Anmeldung einzelner Titel und hat auch
nicht zwangsläufig zur Folge, dass Lizenzen fällig werden.
Jeder hergestellte Tonträger muss bei der GEMA gemeldet
werden.
Diese Meldung entspricht nicht der Mitgliedschaft eines Urhebers
bei der GEMA. Die GEMA prüft lediglich, ob auf der hergestellten
CD GEMA-pflichtiges Material enthalten ist. Darunter versteht man
Titel oder Werke eines Komponisten, der Mitglied bei der GEMA ist.
Ist das der Fall, stellt die GEMA eine Rechnung an den Auftraggeber
der CD-Produktion. Dabei ist es für die GEMA irrelevant, ob der Hersteller
auch gleichzeitig der Urheber ist. Wenn Sie als Mitglied Ihre eigenen
CDs pressen lassen, müssen Sie die Lizenzgebühren zuerst auch selbst
bezahlen. Sie bekommen die Zahlung aber später wieder erstattet,
da sie nicht nur Auftraggeber der Produktion, sondern gleichzeitig
auch der Urheber des Materials sind. Wird hingegen nur GEMA-freies
Material auf dem Tonträger vervielfältigt, müssen Sie für diese Produktion
keine GEMA-Lizenzen bezahlen
Meldung Ihrer CD-Produktion bei der GEMA
In Verbindung
mit der GEMA-Meldung einer CD sind zwei ungenaue und oft falsch interpretierte
Formulierungen im Umlauf.
1. Die Mindestvergütung
Bei der Mindestvergütung handelt es sich nicht um eine Pauschale,
die für jede hergestellte CD bezahlt werden muss. Tonträger, die
keine GEMA-pflichtigen Songs enthalten, sind selbstverständlich
lizenzfrei. Wenn Sie Ihre CD mit selbst komponierten Liedern pressen
lassen und kein GEMA-Mitglied sind, müssen sie keine GEMA-Lizenzen
und auch keine Mindestvergütung für diese Produktion bezahlen.
Die Mindestvergütung bezieht sich auf CD-Produktionen, die GEMA-pflichtiges
Material enthalten. Dann beschreibt sie den Lizenzsatz, der für die
CD mindestens bezahlt werden muss. Das gilt auch für Promoexemplare,
die verschenkt werden. Wird eine CD verkauft, gilt die Mindestvergütung
nicht mehr, da sich die Lizenz dann nach dem Verkaufspreis richtet.
2. Die Freistellung
Freistellung bedeutet nicht, dass die GEMA Sie von der Zahlung von
Lizenzen freistellt. Eine Freistellung ist nur für das Presswerk
relevant. Mit der Freistellung teilt die GEMA dem Presswerk mit,
dass die Lizenzfrage der CD geklärt ist, da eine GEMA-Meldung für
den jeweiligen Tonträger vorliegt. Solange die Freistellung beim
Presswerk nicht eingeht, werden die CDs nicht ausgeliefert.
Bitte beachten Sie:
Für jede CD- oder DVD-Produktion
benötigen wir eine Auslieferungsgenehmigung von der GEMA. Ohne diese
Genehmigung dürfen wir Ihre Produktion nicht ausliefern. Alle dazu
nötigen Downloads für die Formulare und Informationen finden Sie hier>>
Kontakt bei weiterführenden Fragen:
GEMA München
Rosenheimer Str. 11
81667 München
Tel: 089.4800300
Fax: 089.48003240
E-Mail: gema@gema.de
Internet: www.gema.de |
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